Meine Angebote für Sie: JOBCOACHING für Menschen mit Asperger-Syndrom

Die Arbeit ruft ... und jeder hört etwas anderes.  (MChofmann)


FLYER JOBCOACHING


Zitate von Menschen mit Asperger-Syndrom


Arbeit ist für mich unerlässlich. Arbeitslosigkeit ist meiner

Meinung nach eines der schlimmsten Schicksale.

(Elke, 25 Jahre alt)


Mein persönliches Budget für das Jobcoaching hat mir viel gebracht, z.B. Unterstützung bei Schwierigkeiten am

Arbeitsplatz oder wie ich Probleme lösen kann.

(Sabine, 17 Jahre alt) 


Das Jobcoaching hat einen großen Beitrag dazu geleistet, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, bei der Arbeitssuche geholfen und zur Stabilisierung am Arbeitsplatz beigetragen.

(Thomas, 21 Jahre alt)


Seit vielen Jahren begleite ich Menschen mit

Asperger-Syndrom als Jobcoach und verstehe mich

als Prozessbegleiterin und Dolmetscherin

zwischen Autisten und der Arbeitswelt vor Ort.

Über Ihre Anfrage freue ich mich!


Jobcoaching bezeichnet eine methodisch fundierte Unterstützung der betrieblichen Inklusion eines Menschen mit Handicap an seinem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Durch Jobcoaching sollen die notwendigen individuellen und betrieblichen Lernprozesse gefördert werden. Als primäre Ziele gelten ein möglichst effektives und störungsfreies Arbeitsverhältnis sowie ein Kompetenzerwerb von Arbeitnehmer/in und Betrieb. Dafür braucht es meist individuelle Lösungen.

Themen, die im Jobcoaching auftauchen, er- und bearbeitet,  oder geübt werden können, sind zum Beispiel Ausbildungswunsch, Bewerbung und Vorstellungsgespräch, Praktika, Schnuppertage, FSJ/FÖJ/BFD, Berufsschule, Arbeitsweg, räumliche Orientierung, Gepflogenheiten, soziale Ordnung und Hierarchien, Kleiderordnung, Kompensationsstrategien im Betrieb, Umgang mit Kollegen und mit Konflikten, Druck, Fehlern, Teamarbeit, gesunde Lebensführung, Kundenkontakt, Kritikfähigkeit.

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben Menschen mit Behinderungen einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an, wobei das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen dabei im Vordergrund stehen muss. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das Persönliche Budget als Geldleistung auszuzahlen, damit die erforderlichen Leistungen selbst eingekauft werden können. Dem voraus geht ein Antrags- und Bewilligungsverfahren mit dem zuständigen Leistungsträger, hier meistens die Agentur für Arbeit oder gegebenenfalls auch das Sozial- und Jugendamt.

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